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Abgelehnte Asylbewerber dürfen bei Einspruch nicht abgeschoben werden

Abgelehnte Asylbewerber dürfen bei Einspruch nicht abgeschoben werden   

Der EuGH hat die Rechte Schutzsuchender gestärkt: Bis ein Gericht final über einen Widerspruch entschieden hat, dürfen abgelehnte Asylbewerber nicht abgeschoben werden.   

IZRS-Chef Nicolas Blancho darf keine Waffe kaufen

Nicolas Blancho darf keine Waffe kaufen

Kein Waffenerwerbsschein für den IZRS-Chef: Das Bundesgericht lehnt Blanchos Beschwerde ab – wegen konkreter Gefährdung Dritter.



... und das ist absolut richtig so !

Männer und die Vaterschaft

Die Wahrheit nicht verschleiern

Männer sollen ihre Vaterschaft jederzeit abklären lassen können, ohne Einverständnis der Mutter.


https://www.bernerzeitung.ch/schweiz/standard/aufrichtigkeit-schadet-nicht/story/11319565

Das könnte man auch benennen als: Männerfeindlich !

Ein «Cyberboard» gegen Internet-Verbrecher

Ein «Cyberboard» gegen Internet-Verbrecher

Die Schweiz hat den Kampf gegen Kriminelle im Netz verschlafen. Ab Mai will ein nationales «Cyberboard» den Rückstand aufholen. 


Die Schweizer Justizbehörden sind heute mit der Jagd nach Kreditkarten-Datendieben, Online-Betrügern oder kriminellen Hackern überfordert. Der oberste Strafverfolger, Bundesanwalt Michael Lauber, sagt: «Man könnte etwas salopp sagen, wir bekämpfen die Kriminalität des 21. Jahrhunderts mit einer Organisation des 19. Jahrhunderts.» ......


Aber ... und das ist doch gut ... jetzt geht es OPSI !

Postauto - Post und weitere Akteure

Bundespolizei bremst Postauto aus 

Die Aufklärung der illegalen Buchungen wird Jahre dauern. Das Strafverfahren des Bundes blockiert die interne Untersuchung.


Das ist also der Zwischenstand - die Öffentlichkeit hätte allerdings anderes und mehr erwartet. Bis dahin also ein fröhliches Ta-Tü-Ta-Ta ! 

Spruch/Weisheit des Tages:
Wenn du das Unmögliche ausgeschlossen hast, dann ist das, was übrig bleibt, die Wahrheit, wie unwahrscheinlich sie auch ist.

JUSO und der Richter

Mann wegen Post zu Juso-Nacktprotest gebüsst

Für einen Online-Kommentar zur BH-Verbrennungsaktion der Juso wurde gegen Kurt Schläfli (71) Strafbefehl erlassen. Dagegen wehrt er sich nun vor Gericht.



Ja ... was soll man(n) halten von solchen Stories ? Die JUSO bleiben im Gespräch, das wurde erreicht. Und ... liebe linke Leute ... wie oft hätten da schon SVP, FDP und CVP den Richter rufen können (oder sollen?) ? Aber; ach ja ! Das ist wohl was ganz anderes.

Zitat/Weisheit des Tages: Menschen, die sich unverstanden fühlen, haben meistens keinen Versuch unternommen, andere Menschen zu verstehen. von John Steinbeck


Nachtrag 24.3.2018:

«Er wird sich hüten, je wieder so sexistisch zu schimpfen»


Der Onlinekommentator, der sich gegen Juso-Frauen abfällig geäussert hat, ist am Freitag freigesprochen worden. «Gar nicht so schlecht», sagt die Klägerin.

Von der "Lex Fahrende"

«Lex Fahrende» erhält miese Noten

Der Verwaltungsrechtler Rainer J. Schweizer bringt die Sicherheitskommission des Grossen Rates ins Schwitzen: Er beurteilt die verlangten Massnahmen gegen Fahrende als rechtlich so nicht zulässig.


Auch dies ein Thema, welches hauptsächlich über Emotionen (beim gemeinen Volk) gesteuert wird. Für diejenigen, die die Fahrenden "vor der Haustüre" haben sollen sehr sehr oft ein knallrotes Tuch. Für diejenigen, welche weit weg davon leben ein oft zu tolerantes Geschwafel; dann kann man ja gut und gerne verständnisvoller sein, als wärs gleich drüben beim Nachbarn. Ob dann etwas rechtlich zulässig oder nicht zulässig ist, das spielt dann bei eigener Betroffenheit keine Rolle mehr. Auch daran sollten PolitikerInnen denken. Sonst könnte dann bald einmal der Gedanke spriessen, dass DIE alles dürfen und WIR nicht.

Sind Therapeuten therapierbar ?

Der Fall Thomas N.  bewegt, da Thomas N. halt irgendwie einem Monster zu gleichen scheint.

Kommt Thomas N. irgendwann wieder frei?

Thomas N. wird wohl nicht lebenslang verwahrt. Falls er entlassen werde, dann erst nach Jahrzehnten, vermutet eine Strafrechtsprofessorin.


«Ich will wieder ein Teil der Gesellschaft werden»

Der erste Prozesstag im Fall Rupperswil ist beendet. Thomas N. sprach über sein Motiv. Der Bezirksrichter fragte, ob seine Aussagen nicht taktisch motiviert 

Fragt sich, ob die Gesellschaft das auch will ??

Was Thomas N. zur Bluttat in Rupperswil sagte – das Wichtigste zum ersten Prozesstag

Mit unbewegter Miene, in klarem sachlichem Ton hat der Beschuldigte im Prozess um den Vierfachmord in Rupperswil AG am Dienstag vor dem Bezirksgericht Lenzburg zahlreiche Fragen zu seiner Tat beantwortet. Er gab sich zerknirscht, wirkte aber nicht immer glaubhaft.

BLICK-Reporter zieht Bilanz nach dem ersten Prozesstag  «Das ist keine echte Reue»  https://www.blick.ch/news/schweiz/mittelland/prozessbeginn-im-vierfachmord-von-rupperswil-alle-aktuellen-infos-im-liveticker-id8106222.html

Warum Thomas N. nicht verwahrt wird – noch nicht

Thomas N. wird für seine monströsen Taten wohl eine lebenslängliche Freiheitsstrafe erhalten. Mit Kuscheljustiz hat das nichts zu tun.


Heute bei der Busstation meinte eine Person: Sind Therapeuten eigentlich therapierbar ? War wohl eine Person, die nicht studiert hat oder wenn, dann das falsche !


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