Abgelehnte Asylbewerber dürfen bei Einspruch nicht abgeschoben werden

Abgelehnte Asylbewerber dürfen bei Einspruch nicht abgeschoben werden   

Der EuGH hat die Rechte Schutzsuchender gestärkt: Bis ein Gericht final über einen Widerspruch entschieden hat, dürfen abgelehnte Asylbewerber nicht abgeschoben werden.   

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