«Lex Fahrende» erhält miese Noten
Der Verwaltungsrechtler Rainer J. Schweizer bringt die Sicherheitskommission des Grossen Rates ins Schwitzen: Er beurteilt die verlangten Massnahmen gegen Fahrende als rechtlich so nicht zulässig.
Auch dies ein Thema, welches hauptsächlich über Emotionen (beim gemeinen Volk) gesteuert wird. Für diejenigen, die die Fahrenden "vor der Haustüre" haben sollen sehr sehr oft ein knallrotes Tuch. Für diejenigen, welche weit weg davon leben ein oft zu tolerantes Geschwafel; dann kann man ja gut und gerne verständnisvoller sein, als wärs gleich drüben beim Nachbarn. Ob dann etwas rechtlich zulässig oder nicht zulässig ist, das spielt dann bei eigener Betroffenheit keine Rolle mehr. Auch daran sollten PolitikerInnen denken. Sonst könnte dann bald einmal der Gedanke spriessen, dass DIE alles dürfen und WIR nicht.