Mittwoch, 18. April 2018

Wer die Kesb alarmiert, bleibt nicht (unbedingt) anonym

Wer die Kesb alarmiert, bleibt nicht unbedingt anonym   

Eine Mutter erhält vor Obergericht recht: Sie darf erfahren, wer bei der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde die Vermutung geäussert hatte, ihre Kinder seien gefährdet.   



Und das ist absolut richtig so !!

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