Wer die Kesb alarmiert, bleibt nicht (unbedingt) anonym

Wer die Kesb alarmiert, bleibt nicht unbedingt anonym   

Eine Mutter erhält vor Obergericht recht: Sie darf erfahren, wer bei der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde die Vermutung geäussert hatte, ihre Kinder seien gefährdet.   



Und das ist absolut richtig so !!

Beliebte Posts - letzte 30 Tage